Umzugsbelehrung und Anmeldung
Bevor es mit der Anmeldung weitergeht, müßt Ihr unten stehende Belehrung zur Kenntnis nehmen. Wenn Ihr "Ja, weiter zum Anmelde-Formular" anklickt, erklärt Ihr, die Belehrung gelesen und verstanden zu haben. Der Ausfüller des Formulars sichert dem Veranstalter zu, daß er die Belehrung an die Mitglieder seiner Umzugsgruppe weitergibt. Ihr könnt außerdem das Belehrungsformular speichern oder ausdrucken.
Wir bitten um vollständige Ausfüllung der Anmeldung, damit der Umzug qualifiziert zusammengstellt werden kann.
Belehrung durch den Radeburger Carnevals Club (nachfolgend RCC genannt) für alle Teilnehmer des Faschingsumzuges in Radeburg
- Jedes Umzugsbild ist für seine Sicherheit selbst verantwortlich. Zu einem Umzugsbild gehören alle mit dieser Gruppe (Freundeskreis, Firma, Verein oder andere Institution) am Umzug teilnehmenden Fahrzeuge mit oder ohne Hänger, Wagen und Aufbauten, weiterhin alle fahrenden, mitfahrenden und/oder laufenden Personen sowie andere von ihnen mitgeführte trag-, zieh- oder schiebbaren Gegenstände. Die auf dem Anmeldeformular genannte Person ist Ansprechpartner des Umzugsbildes gegenüber dem RCC und Dritten.
- Alle Umzugsbilder sind so zu gestalten bzw. durch geeignete Maßnahmen zu sichern, dass Dritte (Zuschauer und/oder Umzugsteilnehmer) nicht zu Schaden kommen können. Räder sind bis kurz über den Boden zuzubauen bzw. ist an jedem Rad eine erwachsene Person zur Sicherung und Gefahrenabwendung mitlaufen zu lassen. Für diesbezügliche Schäden haftet das Umzugsbild.
- Alle Einzelpersonen der Umzugsbilder (Umzugsteilnehmer) müssen sich so verhalten, dass keine Beeinträchtigung eintritt, die zur Verschmutzung, Schädigung und/oder Verletzung Dritter (z.B. Zuschauer) führen könnte. Für diesbezügliche und ebenso Schäden an Straßen, Gebäuden, Grundstücken oder Verkehrsleiteinrichtungen haftet der Verursacher bzw. das Umzugsbild.
- Die Fahrzeugführer haben sich immer unmittelbar im oder am Fahrzeug aufzuhalten. Für sie gilt die STVO (uneingeschränkt auch für ihre Fahrtüchtigkeit). Auf Fahrzeugen sind Feuerlöscher mitzuführen.
- Den Einsatzfahrzeugen von(m) Polizei, Feuerwehr, THW, Rettungsdienst und RCC ist die Durchfahrt ungehindert zu ermöglichen und deren Anweisungen unbedingt Folge zu leisten.
- Musikanlagen auf Umzugswagen dürfen nur 1,5 Std. vor Beginn und bis zum Ende des Umzugs in Betrieb sein!
- Die Lautstärke ist in einem für Anwohner und Zuschauer erträglichen Maß zu halten! Aufforderungen der Umzugsleitung und eingesetzter Ordner, die Lautstärke zu senken, ist unmittelbar Folge zu leisten.
- Bis spätestens 13:00 Uhr müssen alle Fahrzeuge, Hänger und Wagen der Umzugsbilder an ihrem zugewiesenen Stellplatz eingetroffen sein. Dort sind sie grundsätzlich am rechten Straßenrand abzustellen. Notfalls ist der Fußweg der rechten Seite zu nutzen, denn die linke Fahrbahnhälfte ist so freizuhalten, dass auch die anderen Umzugbilder zu ihren Stellplätzen vorbeifahren können. Übergroße Umzugsbilder werden von den RCC-Ordnungskräften speziell eingeordnet. Auf- und Umbauten der Umzugsbilder nach dem Eintreffen an der Stellstrecke sind nicht mehr möglich.
- Das Mitführen von lebenden Tieren bedarf einer schriftlichen Sondergenehmigung durch den RCC.
- Die Startnummer ist deutlich sichtbar am Umzugsbild (möglichst mehrfach und am Zugfahrzeug) zu befestigen. Das Anbringen von Werbung an den Umzugsbildern ist ohne schriftliche Sondergenehmigung des RCC verboten.
- Nur karnevalistische Wurfmaterialien (wie z.B. Konfetti, Bonbons, Luftschlangen und Blumen) verwenden, bitte keine Folien- oder Kunststoffartikel. Harte Gegenstände und Abfälle aller Art (auch Reißwolf) sind als Wurfmaterial untersagt. Bei Nichteinhaltung und diesbezüglicher Schädigung und/oder Verletzung Dritter haftet der Verursacher bzw. das Umzugsbild.
- Dieses karnevalistische Wurfmaterial ist seitlich und prinzipiell so aus dem Umzugswagen herauszuwerfen, dass sich kein Grund für Zuschauer (Kinder) bietet, die Fahrbahn der Umzugsstrecke zu betreten.
- Bei Müllentsorgung an der Stellstrecke bzw. während oder nach dem Umzug drohen dem Umzugsbild hohe Ordnungsstrafen.
- Das Verwenden von pyrotechnischen Erzeugnissen ist untersagt.
- Aufgrund der geringen Durchfahrtshöhe von maximal 3,70m müssen alle Umzugsteilnehmer auf nach oben offenen Umzugswagen oder Zugfahrzeugen diese vor der Zeltdurchfahrt verlassen. Höhere Umzugsbilder (>3,70m) werden bei Erreichen der Meißner Straße von den RCC-Ordnungskräften aus dem Umzug genommen.
- Sollte sich ein Umzugsbild aufgrund von gesundheitlichen (z.B. Verletzung) oder technischen Problemen (z.B. Reifenpanne) nicht sofort weiterbewegen können, gilt das Prinzip „ganz rechts ran und unbedingt die nächsten nachfolgenden Startnummern bis zur eigenen Problembeseitigung vorbeilassen“.
Bei Umzugsauflösung nach Verlassen des Zeltes (Marktplatzes) ist der Bereich Dresdner Straße bis Höhe August Bebel Straße und Marktstraße unbedingt freizuhalten. Um ein ungehindertes Vorbeifahren zu garantieren müssen die Umzugsbilder auf den Folgestraßen ganz rechts Halten oder Parken. Auch das gilt nur in Ausnahmefällen, denn die Umzugs-Fahrzeuge müssen unverzüglich zum Abstellplatz gebracht werden!
(Diese Belehrung jetzt ausdrucken)
Ja, verstanden, weiter zum Anmelde-Formular · Nein, kapiere ich nicht